Jeder Betrieb muss für die Prüfung von Leitern und Tritten eine beauftrage Person benennen. Laut der Betriebssicherheitsverordnung und DGUV muss diese Person in regelmäßigen Abständen die Sicherheit von Leitern und Tritten durchführen.
In welchen Abständen die Prüfungen durchgeführt werden sollen, richtet sich nach den Betriebsverhältnissen, sprich der Nutzungshäufigkeit und der Beanspruchung. Dies gilt auch für den Fall, wenn eine vorangegangene Prüfung von Leitern und Tritten diverse Mängel festgestellt hat.
Diese Faktoren sind für die Ermittlung der Prüfintervalle entscheidend. Bei der Prüfung wird sowohl eine Sicht- als auch eine Funktionsprüfung durchgeführt. Grundlage hierfür ist die Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016. Unternehmen schaffen sich mit der Prüfung von Leitern und Tritten Rechtssicherheit sowie einen Nachweis über die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen.
Kompetente Beratung für sichere und zuverlässige Arbeitsmittel.
Fachgerechte Wartung für maximale Lebensdauer und Sicherheit.
Nach Inspektion erstellen wir einen detaillierten Prüfbericht.
Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten ist entscheidend, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Diese Prüfungen helfen, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) müssen Leitern und Tritte in regelmäßigen Abständen geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den Sicherheitsstandards entsprechen und keine Mängel aufweisen.
Die Prüfungen müssen von einer beauftragten, fachkundigen Person durchgeführt werden. Diese Person sollte über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die Sicherheit von Leitern und Tritten beurteilen zu können. In der Regel sind dies interne MitarbeiterInnen, die speziell geschult wurden, oder externe Fachkräfte, die auf die Prüfung von Leitern und Tritten spezialisiert sind.
Die Häufigkeit der Prüfungen hängt von den Betriebsverhältnissen, der Nutzungshäufigkeit und der Beanspruchung der Leitern und Tritte ab. Es gibt keine festen Intervalle, aber es wird empfohlen, mindestens einmal jährlich eine gründliche Prüfung durchzuführen. Bei hoher Nutzung oder nach Feststellung von Mängeln können kürzere Prüfintervalle erforderlich sein.
Die Prüfung umfasst sowohl eine Sicht- als auch eine Funktionsprüfung. Bei der Sichtprüfung werden die Leitern und Tritte auf äußere Schäden, Verschleiß und Verformungen untersucht. Die Funktionsprüfung stellt sicher, dass alle beweglichen Teile wie Gelenke, Verriegelungen und Stufen ordnungsgemäß funktionieren. Diese Prüfungen basieren auf den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016.
Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, müssen diese umgehend behoben werden. Je nach Schwere des Mangels kann dies eine Reparatur oder der Austausch der Leiter oder des Tritts erforderlich machen. In jedem Fall sollte die betroffene Ausrüstung bis zur Behebung des Mangels nicht weiter verwendet werden, um die Sicherheit der MitarbeiterInnen nicht zu gefährden. Eine dokumentierte Mängelbeseitigung ist ebenfalls wichtig, um den Nachweis über die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu führen.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen